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Die in die Gemeinden entsandten Pfarrer verantworten, was im Sinne
einer Sakramentsgemeinschaft am jeweiligen Ort geschehen soll. In
sozialen und wirtschaftlichen Belangen wirken sie mit den Organen
der Gemeinde zusammen. Eine Anzahl von Gemeinden in einem größeren
Gebiet bilden miteinander einen regionalen Verbund. Sie sind ihrer
Rechtsform nach in Deutschland Glieder einer Körperschaft öffentlichen
Rechts.
Die Priesterschaft gliedert sich in hierarchischer Verantwortung
in Gemeindepfarrer, Lenker und Oberlenker, von denen einer das Amt
des Erzoberlenkers bekleidet. Der Sitz der Leitung ist zur Zeit
Stuttgart. Die Pfarrer sind nicht von den Gemeinden gewählt,
sondern werden von der geistlichen Leitung gesandt.
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