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Auszug aus der Verfassung der Stiftung
Priesterseminar Hamburg der Christengemeinschaft
§ 1 Name, Rechtsform
Die Stiftung führt den Namen Stiftung Priesterseminar
Hamburg der Christengemeinschaft. Sie ist eine unselbständige
Stiftung in der Trägerschaft der Stiftung Die Christengemeinschaft
in Deutschland (Foundation).
§ 2 Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der
Wissenschaft und Forschung. Der Zweck wird verwirklicht durch die
Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung eines Priesterseminars
als freie theologische Hochschule.
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung
dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung
fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
Forschungsergebnisse werden der Öffentlichkeit
durch geeignete Maßnahmen zugänglich gemacht.
Wenn Sie das
Priesterseminar unterstüzten möchten, schreiben Sie uns.
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