Auszug aus der Verfassung der Stiftung Priesterseminar Hamburg der Christengemeinschaft
§ 1 Name, Rechtsform
Die Stiftung führt den Namen Stiftung Priesterseminar Hamburg der Christengemeinschaft. Sie ist eine unselbständige Stiftung in der Trägerschaft der Stiftung Die Christengemeinschaft in Deutschland (Foundation).
§ 2 Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung. Der Zweck wird verwirklicht durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung eines Priesterseminars als freie theologische Hochschule.
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Forschungsergebnisse werden der Öffentlichkeit durch geeignete Maßnahmen zugänglich gemacht.